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6. Februar 2020
3 Minuten
British and European flag. London City in the background.

Brex-IT: Änderungen in Microsoft Dynamics

Letztes Wochenende begann nicht wie jedes x-beliebige Wochenende. In der Nacht zum Samstag hat Großbritannien – genauer gesagt das Vereinigte Königreich (UK) – nach 47 Jahren Mitgliedschaft die Europäische Union verlassen. Doch wie wirkt sich der Brexit auf die Nutzung von ERP-Systemen wie Microsoft Dynamics aus? Welche Änderungen müssen und sollten vorgenommen werden?

Wir haben von vielen Kunden und Interessenten Brexit-relevante Anfragen bekommen. Viele dieser Fragen können leider noch nicht beantwortet werden, weil sie stark von den kommenden Verhandlungen abhängen. In diesem Beitrag möchten wir erläutern, was heute schon klar und zu beachten ist.

 

Brexit zum Ersten: Der Austritt zum 31. Januar 2020

Das ist zunächst einmal nur die halbe Wahrheit. Zum 31. Januar 2020 fand zwar formal der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs statt, wie im Austrittsabkommen zwischen der EU und dem UK geregelt. Jedoch ist im Austrittsabkommen ebenfalls eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart, in der Verhandlungen zu den langfristigen Beziehungen zwischen den beiden Partnern abgeschlossen werden sollen. Bis zum 31. Dezember 2020 wird das Vereinigte Königreich daher weiterhin so behandelt, als sei es ein EU-Mitgliedsstaat. Das heißt für Sie konkret: Aktuell ändert sich in Microsoft Dynamics nichts.

 

Brexit zum Zweiten: Zukunftsmusik

Erst ab dem 1. Januar 2021 ist mit rechtlichen Auswirkungen des Brexits auf die Wirtschaft zu rechnen. Da die konkreten Abläufe und Folgen derzeit nicht klar sind, können wir heute nicht alle möglichen Szenarien darstellen. Trotzdem geben wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand, damit Sie schon jetzt wissen, was Sie zukünftig zu berücksichtigen haben.

Das Vereinigte Königreich wird als ein Drittland (Nicht-EU) eingestuft. Je nach Art der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ändern sich viele Systemeinstellungen, wie zum Beispiel die Ländereinstellung, Debitoren- /Kreditoren Umsatzsteuerzuordnung, etc.

Hier ein Beispiel: ein deutsches Unternehmen verkauft Produkte (oder Dienstleistungen) an ein britisches Unternehmen. Bisher ist ein Versand von Deutschland in das Vereinte Königreich eine innergemeinschaftliche Lieferung. Nach dem Brexit ist dieser Vorgang eine Exportlieferung in ein Drittland.

Für Microsoft Dynamics bedeutet dies eine Änderung in den Stammdaten der Debitoren, unter anderem der Debitorengruppe und der Mehrwertsteuergruppe. Außerdem sollten die Parameter für die Erstellung der zusammenfassenden Meldung (EU Sales List) sowie die Intrastat-Meldungen abgewandelt werden, da die Deklarationsverpflichtung wegfallen wird.

Analog hierzu müssen auch Änderungen in den Stammdaten der Kreditoren vorgenommen werden, wenn ein deutsches Unternehmen Produkte bei einem im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen kauft.

Des Weiteren sind die Auswirkungen auf Detailprozesse eines Unternehmens zu berücksichtigen. Dies betrifft Themen wie Konsignationslager, offene Verkaufsdokumente, etc. Ein weiterer wichtiger Punkt wird der Datenschutz sein. Heute ist noch nicht absehbar, ob sich das Vereinigte Königreich an die Datenschutzverordnung der EU halten wird welche Auswirkungen es auf dieses Thema geben wird.

 

Brexit zum Dritten: Fazit

Es sind unruhige Zeiten. Die Verhandlungen zwischen EU und dem UK haben begonnen und Ergebnisse stehen noch nicht fest. Wir werden das Thema aufmerksam verfolgen und unsere Kunden frühzeitig informieren. Unser Ziel ist, dass Sie reibungslos durch die Übergangsphase im laufenden Jahr und in die „Nach-Brexit-Zeit“ kommen. Sprechen Sie uns an!